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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotoarchivs des Ruhr Museums

§ 1 Geltungsbereich

  1. Das Fotoarchiv des Ruhr Museums (im folgenden FRM genannt) stellt Bildmaterial online zur Verfügung. Dieses Bildmaterial kann nur nach den folgenden AGB genutzt werden.
  2. Die gültige Preisliste können Sie mit Aktivierung des Feldes "Preisliste" einsehen.
  3. Jeder, der Bildmaterial des FRM nutzt, erklärt sich mit dem Inhalt und der Einbeziehung dieser AGB einverstanden.

§ 2 Zugang zur Datenbank

  1. In der Datenbank können Sie ohne Registrierung kostenlos Bildmaterial recherchieren. Das Bildmaterial steht nur in niedriger Auflösung zur Verfügung und ist mit Wasserzeichen versehen. Bilder in höherer Auflösung erhalten Sie nur auf gesonderte Bestellung (siehe dazu § 3).
  2. Ein Anspruch auf Zugang zur Online-Bilddatenbank besteht ebenso wenig wie ein Anspruch auf eine dauerhafte Erreichbarkeit der Datenbank.

§ 3 Vertragsschluss/Nutzungsrecht

  1. Wenn Sie Bildmaterial bestellen, sind uns Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung sowie das Medium mitzuteilen. Hierzu zählen Angaben zur Auflagenhöhe, zur Abbildungsgröße sowie zum Verbreitungsgrad (die Kategorien entnehmen Sie der jeweils gültigen Preisliste). Das FRM entscheidet über eine Nutzungsgenehmigung.
  2. Der Datensatz wird Ihnen dann zur einmaligen, vertraglich festgelegten Nutzung im vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt, sie ist nach erfolgter Nutzung - spätestens nach Ablauf von 30 Tagen - ohne Aufforderung zu löschen. Beabsichtigen Sie eine darüber hinausgehende Nutzung, ist unsere vorherige Zustimmung einzuholen.
  3. Bildbeschneidungen [Ausschnitt] und Manipulationen [M] sind nach Rücksprache möglich, müssen zwingend als solche gekennzeichnet werden. Bei einem manipulierten Foto muss es heißen Vor- und Nachname des Fotografen/Fotoarchiv Ruhr Museum[M], bei einem beschnittenen Foto Vor- und Nachname des Fotografen/Fotoarchiv Ruhr Museum [Ausschnitt], bei einem beschnittenen und manipulierten Foto Vor- und Nachname des Fotografen/Fotoarchiv Ruhr Museum[M][Ausschnitt].
  4. Abzüge oder Ausdrucke einzelner Motive können als sog. "Schmuckbilder" erworben werden (siehe Preisliste). Diese Bilder dienen ausschließlich der eigenen privaten Nutzung des Bestellers und dürfen keinem anderen Zweck zugeführt werden. Außerdem dürfen sie weder reproduziert noch an Dritte weiter gegeben werden.

§ 4 Kosten, Schadenersatz

  1. Jede Nutzung des Bildmaterials ist kostenpflichtig. Die Nutzungsgebühren entnehmen Sie der jeweils aktuellen Preisliste des FRM; es ist vom Nutzungsmedium sowie von Art und Umfang der Nutzung abhängig.
  2. Für alle Bildlieferungen bzw. elektronischen Bildübermittlungen werden Bereitstellungskosten berechnet. Die derzeit gültigen Kosten sind der Preisliste zu entnehmen.
  3. Die ungenehmigte Verwendung oder Weitergabe von Bildmaterial des FRM an Dritte wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche mit einer Vertragsstrafe in Höhe der fünffachen Nutzungsgebühren in Rechnung gestellt. Bei ungenehmigter Archivierung wird - vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes - ein Schadenersatz in Höhe von 150,00 € pro Bildvorlage fällig. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Ferner ist die sofortige Löschung der vertragswidrig archivierten Bilder zwingend und uns nachzuweisen.
  4. Durch die Zahlung von Bereitstellungskosten, Nutzungshonoraren oder Schadenersatz werden weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte an den Bildvorlagen erworben.

§ 5 Urheberrechte

  1. Für die Verletzung des Urheberrechts durch abredewidrige oder entstellende Verwendung übernehmen wir keine Haftung.

§ 6 Herkunftsnachweis, Belegexemplare

  1. Sie sind verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung unseres Bildmaterials dieses mit einem Bildnachweis zu versehen: Der Bildnachweis muss lauten: Vor- und Nachname des Fotografen/Fotoarchiv Ruhr Museum, ferner Nennung von Bildtitel, Ort und Jahr, wie vom FRM geliefert. Ein fehlender Bildnachweis bedingt jeweils einen 100%igen Preisaufschlag auf das vereinbarte oder zu ermittelnde Grund-Nutzungshonorar.
  2. Wird von uns zur Verfügung gestelltes Bildmaterial veröffentlicht, sind uns unaufgefordert und kostenlos zwei Belegexemplare (Printmedien, Film, digitale Medien) zu liefern. Die Abbildungen sind kenntlich zu machen. Wir sind ferner berechtigt, weitere Exemplare gemäß § 26 Verlagsgesetz zu erwerben.

§ 7 Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand

  1. Unsere Rechnungen sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Vor Rechnungserhalt sollen keine Zahlungen erfolgen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung berechnen wir Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB und pauschal € 7,50 je Mahnung mit Ausnahme der Erstmahnung.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Essen.
  3. Es gilt, auch bei Lieferungen ins Ausland, deutsches Recht als vereinbart.